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Seit 2012 ist das Filderkraut/Filderspitzkraut als geografisch geschützte Angabe (g.g.A.) bei der EU geschützt.

 

Dabei steht der Begriff Filderkraut synonym für den Begriff Filder-Spitzkraut. Dies beruht auf der Tatsache, dass bis in die 50er/60er Jahre des vorigen Jahrhunderts ausschließlich Filder-Spitzkraut auf den Fildern angebaut wurde. Mit dem Aufkommen moderner leistungsfähigeren Hybridsorten, erfolgte auch der Anbau von Rundkraut auf den Fildern. Trotz allem steht der Begriff Filderkraut auch heute noch für Filder-Spitzkraut.

Nur wenigen ist bekannt, dass es d i e Sorte Filderkraut nicht gibt. Vielmehr steht der Begriff für die verschiedensten Landsorten, die von Landwirten bereits jahrzehntelang vermehrt wurden und werden. Diese können die unterschiedlichsten Formen aufweisen, auf die der einzelne Landwirt  bei der Vermehrung/Selektion Wert gelegt hat. Eines haben aber allen Filderkraut-Landsorten gemeinsam: Die unverkennbare markante Spitze.